Gericht ordnet Neuwahlen auf Hiddensee an

Die Insel Hiddensee in der Presse. Aktuelles bzw. Neuigkeiten von der Insel Hiddensee.

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maikmv

Gericht ordnet Neuwahlen auf Hiddensee an

Verwaltungsgericht Greifswald erklärt die Kommunalwahlen auf Hiddensee (Gemeinde Seebad Insel Hiddensee - zuständiges Amt West-Rügen) vom 07.Juni 2009 für ungültig und ordnet die Wiederholung der Wahl an: Mit diesem Urteil entsprachen die Richter dem Antrag eines Einwohners, der die Wahl angefochten hatte. Der mithin rechtswidrig wiedergewählte Bürgermeister Manfred Gau von den sogenannten "Bürgern für Hiddensee" (eine Wählergemeinschaft) hat demnach offenbar im Wahlkampf seine Neutralitätspflicht verletzt…

http://www.ostsee-zeitung.de/vorpommern ... id=2615239
http://www.ndr.de/nachrichten/mecklenbu ... ee116.html
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp ... m=njw.root
http://www.ostseeblick-nienhagen.de/new ... ddensee-an
http://www.ad-hoc-news.de/buergermeiste ... d/20716510

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Schwarzer Nebel

Re: Gericht ordnet Neuwahlen auf Hiddensee an

das nennt man wohl dann eine provinzposse.
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Insulaner
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Re: Gericht ordnet Neuwahlen auf Hiddensee an

Was ein Kaspertheater, oder? Daran zieht man sich (oder sollte ich sagen die CDU Hiddensee) wieder auf. Gibt es keine wichtigeren Themen auf Hiddensee?

Habe auch gerade folgenden Artikel bei der Ostsee-Zeitung gefunden.
Titel: CDU schielt auf Bürgermeister-Stuhl
http://www.ostsee-zeitung.de/ruegen/ind ... id=2616786
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Inselkind
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Re: Gericht ordnet Neuwahlen auf Hiddensee an

Ja.Du hast recht!Das sind lediglich persönliche Eitelkeiten!
Peinlicher Kinderkram!

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inselzeitung

Über Demokratieverständnis und Rechtsbewusstsein

Der Bürgermeister als alleiniger Gesellschafter der gemeindeeigenen Insel-Information Hiddensee GmbH hatte Zugriff auf einen z. T. mit öffentlichen Mitteln betriebenen Bus, was keinem anderen Bürger, Wähler, Kandidaten usw. möglich gewesen wäre. Sicher, man kann sogenannte Wahlgeschenke durchaus machen, allerdings nur, wenn man dabei nicht rechtswidrig handelt. Natürlich kann eine Partei oder Wählervereinigung oder ein Einzelkandidat Fahrten organisieren, die im Sinne von Spenden privat finanziert werden - aber z. B. könnte Frau Dr. Merkel die Wähler eben nicht mit der Regierungsmaschine zur Bundestagswahl einfliegen lassen und sagen, sie zahle für jeden Fluggast das Ticket in Höhe eines Billigfluges.

Wenn jetzt in einigen Medienkommentaren oder Internetforen der Vergleich aufgemacht wird, dass ja die Hiddenseer CDU auch kostenlose Kutschfahrten zum Wahllokal angeboten hat, so zeigt das allenfalls das mangelnde Demokratieverständnis und Rechtsbewusstsein derjenigen, die sich vom Urteil des VG Greifswald in ihrem Tun und Denken ertappt und angegriffen fühlen und nun unsachlich und subjektiv herumräsonieren.

Man wird bekanntlich immer gebeten, das Wechselgeld an der Kasse zu prüfen, d. h. es hätte doch jedem Wähler freigestanden, fristgerecht (dafür gibt es eben Fristen, wenn man sich auf dem Boden des Rechtsstaates bewegt) die Wahl anzufechten, wenn man ernsthaft meint, es wäre nicht rechtens gewesen, dass eine private Unternehmerin und Listenkandidatin - in diesem Falle der CDU - ihre eigenen Fahrzeuge zum Einsatz bringt, noch dazu, wenn sie selbst keinerlei öffentliche Ämter innehat, die mit Rechten und Pflichten (z. B. der Neutralitätspflicht) verbunden sind. - Allerdings hätte kein Gericht einer solchen Klage stattgegeben, weil eben genau dies nicht rechtswidrig ist.

In der Ostsee-Zeitung vom 19.11.2009 war zu lesen: "CDU schielt auf Bürgermeister-Stuhl". - Abgesehen davon, dass der Redakteur des Beitrages, der die Materie ja nun bestens kennen sollte, der CDU angesichts des Urteils eigentlich keinen "Sehfehler" unterstellen sollte, sonder eher fragen müsste, wer im Vorfeld und noch am Tag der Wahl auf Machterhalt und Postensicherung geschielt und dabei gleich noch ein oder beide Augen zugedrückt hat, etwa wenn es darum ging, dass eine unberechtigte Person (nicht von der CDU, sondern von der "Bürgermeister-Fraktion") sich in die Arbeit des Wahlvorstands eingemischt hat und erst durch die Kreiswahlleiterin "zurückgepfiffen" werden musste, beinhaltet der Artikel einen wichtigen Satz: "Das Bündnis für Hiddensee hat einschließlich dem des Bürgermeisters Manfred Gau sechs Sitze inne, die CDU drei, die Freien Wähler Hiddensee zwei."

Es ist zwar nicht das "Bündnis für Hiddensee" sondern die Wählergemeinschaft "Bürger für Hiddensee", lieber Maik Trettin, aber sechs Sitze haben sie inne - und zwar weil der Bürgermeister einmal als Bürgermeister und gleichzeitig auch als Gemeindevertreter kandidierte. Nun konnte er nach dem Wahlergebnis ja nicht beide Mandate antreten, also war er plötzlich nur noch Bürgermeister und machte sein Gemeindevertreter-Mandat flugs frei für einen Nachfolgekandidaten seiner Fraktion. So betrachtet, ist das Kräfteverhältnis auf Hiddensee alles andere als klar und eindeutig, denn diejenigen, die einen Gau gewählt haben, bekamen dafür zwei "Bürger für Hiddensee".

Die Entscheidung des Gerichts sollte also nicht nur akzeptiert, sondern auch verstanden werden. Sie sollte zum Nachdenken anregen - z. B. über das Tun derer, die meinen, mit allen Mitteln ihren Machtanspruch durchsetzen zu müssen, weil sie Angst um ihre Einflussnahme und Posten sowie vor der Offenlegung von mutmaßlichen Eigennützigkeiten und Rechtsverstößen der Vergangenheit haben.
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Re: Gericht ordnet Neuwahlen auf Hiddensee an

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können beim OVG Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald noch die Zulassung einer Berufung beantragen.

Siehe Pressemitteilung des VG Greifswald: http://www.mv-justiz.de/presse/verwg/presse.htm
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Re: Gericht ordnet Neuwahlen auf Hiddensee an

:) :) :) :wink:
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