Wahl des Bürgermeisters ohne Widerspruch

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Wahl des Bürgermeisters ohne Widerspruch

Wahl des Bürgermeisters ohne Widerspruch

Kommunalrechtlich ist die Bürgermeisterwahl auf Hiddensee am 23. Oktober außergewöhnlich. Im Ergebnis könnten 12 Mitglieder im Parlament sitzen.

Hiddensee
Die Hiddenseer werden am 23. des Monats an die Wahlurne treten. Ein ehrenamtlicher Bürgermeister ist zu wählen. Um den Posten bewerben sich drei Kandidaten; Manfred Gau von der Wählergemeinschaft Bürger für Hiddensee und zurzeit amtierender Gemeindechef im Ehrenamt, als Einzelbewerber Alfred Clemens Langemeyer und Wolfgang Siegel (OZ berichtete). Der Urnengang wirft seine Schatten voraus und viele Fragen auf. Was passiert, wenn einer der Einzelbewerber das Rennen macht? Kann der als 12. Mann überhaupt ins Parlament einziehen oder legt die Landrätin als Chefin der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde dann Widerspruch gegen die Wahl ein?

Dirk Matzick aus der Kommunalabteilung im Innenministerium spricht im Zusammenhang mit der bevorstehenden Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters von „einer besonderen Konstellation“. Rückblick: Bis Ende 2004 war Hiddensee amtsfreie Inselgemeinde, mit einem hauptamtlichen Bürgermeister und elf Abgeordneten. „Deren Anzahl ist nach oben begrenzt“, zitiert Matzick die Gesetzesbuchstaben. Grundlage hierfür ist der Einwohnerschlüssel. Nach dem Hiddensee eben elf Interessenvertreter haben kann. Heißt der Gewinner der Bürgermeisterwahl Manfred Gau, würde sich daran auch nichts ändern.

Das Innenministerium hat die Amtsfreiheit der Inselgemeinde aber aufgehoben, diese per 1. Januar dieses Jahres dem Amt West-Rügen zugeordnet. Deshalb muss ein ehrenamtlicher Bürgermeister gewählt werden. „Der erhält nach der Kommunalverfassung alle Rechte und Pflichten eines Gemeindevertreters“, sieht Dirk Matzick den Sieger der Wahl am 23. des Monats auch ins Parlament einziehen. Egal, wer von dem Bewerbertrio gewinnt. Dass mit einem möglichen zwölften Mann parlamentarische Grundsätze über den Haufen geworfen werden, sieht er nicht so. „Der Deutsche Bundestag hat grundsätzlich auch 598 Mitglieder“, führt er als Beispiel dafür an, dass Parlamente nicht immer ungerade besetzt sein müssen. „Beschlüsse werden immer mit Stimmenmehrheit gefasst“, sieht der Mitarbeiter des Innenministeriums dies auf Hiddensee nach der Bürgermeisterwahl nicht gefährdet. „6:6 würde eine Ablehnung bedeuten.“

„Genau recherchiert“ in der Sache hat auch Landrätin Kerstin Kassner. „Ich sehe keine Notwendigkeit, Einspruch gegen die Wahl einzulegen, wenn einer der Einzelbewerber gewinnt.“ Zeitweilig – bis zur nächsten Kommunalwahl – würde es dann eben zwölf Abgeordnete im Hiddenseer Parlament geben, meint sie als Chefin der Rechtsaufsicht.

UDO BURWITZ

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Quelle: Ostsee-Zeitung.de
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Ausgabe: 06. Oktober 2005