Sag mal Toffy, hast du da Ansichtskarten oder Fotos von damals?
Das sieht ja klasse aus. Hast du da noch mehr zum zeigen? Ich finde gerade die alten Fotos von Hiddensee immer sehr aufschlussreich und freue mich über jedes alte Bild wie wie ein Schneekönig.
Übrigens beneide ich euch heute mit dem tollen Wetter, hier ist alles grau in grau.
LG SG
Karten oder Fotos
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@Miesepeter
Auch wenn deine Frage nach den Urheberrechten durchaus Berechtigung hat.
Solche Hinweise könntest du ganz diskret per PN abklären. Sowas muss nicht zwingend in die Öffentlichkeit gezerrt werden. Es gibt da nebenher so manchen Foriumianer, der sich an solchen Highlights richtig ergötzt und solcherlei Hintergedanken in keinster Weise auf dem Radar hat. Ist in dem konkreten Fall einfach desillusionierend.
Bist und bleibst eben der "Forums-Miesepeter" - einfach unverbesserlich
Auch wenn deine Frage nach den Urheberrechten durchaus Berechtigung hat.
Solche Hinweise könntest du ganz diskret per PN abklären. Sowas muss nicht zwingend in die Öffentlichkeit gezerrt werden. Es gibt da nebenher so manchen Foriumianer, der sich an solchen Highlights richtig ergötzt und solcherlei Hintergedanken in keinster Weise auf dem Radar hat. Ist in dem konkreten Fall einfach desillusionierend.
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"Nur wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken." (Novalis)
bis hierhin geh ich mit ihnen ganz chloroform, frau doerk.Euridice hat geschrieben:@Miesepeter
Auch wenn deine Frage nach den Urheberrechten durchaus Berechtigung hat.
was der rest bezwecken/ausdrücken soll - das erschliesst sich mir nicht mal nach mehrmaligem lesen
wer soll wem und warum jetzt eine pn schreiben und wer ergötzt sich an einer möglichen urheberrechtsverletzung ?
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In meinen Augen ein harmloses und schönes Hobby. Und da sie aus einer Zeit stammen, die es ja nicht mehr gibt, dürfte es keine Schwierigkeiten geben. Es wird schwierig sein, den damaligen Verleger ausfindig zu machen. Auf der HP hier sieht man ja auch immer die Werbung von Ebay, mit denselben Karten. Aber man kann auf Hiddensee jetzt auch die alten Karten kaufen, schwarz weiß, mit alten Inselmotiven. Also sei lieber vorsichtig, ToffyOtt, man kann wirklich nicht wissen, wer eventuelle Rechte gekauft hat usw. Mache weiter so schöne Fotos, das ist eine wirkliche Bereicherung. Aber kann mit jemand diesen Satz erklären:
Dem kann ich nicht ganz folgen.bis hierhin geh ich mit ihnen ganz chloroform, frau doerk.
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ich auch nicht. Dem Alptraum auf Tour lt. Signatur widerspreche ich hier nicht, aber der Sinn des Satzes würde mich wirklich interessieren, Herr Schwarzer Nebel, sind Sie so nett und übersetzen ihn uns? Sie wissen, ich kann leider doch Ihrer Zynik manchmal schlecht folgen, es sei mir verziehen, und ich würde mich über eine ernsthafte friedliche Antwort wirklich freuen, denn das Frau Doerk, das wundert mich schon....und ich trau mir ja nun fast nicht mehr, das hier übliche DU egal welche Generation bei der Anrede zu verwenden...
Toffy, ich wäre auch vorsichtig mit den Fotos. Mann weiß nie, der Anschiß lauert hinter jeder Ecke.. und wenn jemand Geld wittert, dann kann es schnell schief gehen. Die Zeiten sind verrückt und sei lieber vorsichtig. Ich seh eh hinter jeder Ecke eine Gefahr, schlimm...
Toffy, ich wäre auch vorsichtig mit den Fotos. Mann weiß nie, der Anschiß lauert hinter jeder Ecke.. und wenn jemand Geld wittert, dann kann es schnell schief gehen. Die Zeiten sind verrückt und sei lieber vorsichtig. Ich seh eh hinter jeder Ecke eine Gefahr, schlimm...
Ein schöner Rückzug ist ebenso viel wert als ein kühner Angriff
Baltasar Gracian y Morales
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Steht glaube ich auf der Ansichtskarte hinten drauf.Wenn du dann dein eingestelltes Bild mit der Angabe des Verlages versiehst, müsste es doch gehen. Ach, das macht alles kein Spaß mehr... Warum sind nur so viele auf das blöde Geld aus. Irgendwann fallen sie dann hoffentlich mal aufs Maul.Blöde Zeit.....Es wird schwierig sein, den damaligen Verleger ausfindig zu machen.
Guten Tag,
bevor hier irgendwelche Legenden über geldgierige Verlage und Fotografen mit Abzockermentalität sich in den Köpfen einiger Leserinnen und Leser festsetzen, nachfolgend eine kurze Information zum Thema Urheberrechtsschutz, vielleicht auch interessant für denjenigen, der die Fotos hier im Forum veröffentlicht:
"Fotos sind grundsätzlich nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt, sei es als Lichtbildwerk gemäß § 1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG) oder als Lichtbild gemäß § 72 UrhG. Der Unterschied ist in der Praxis nicht wichtig und unterscheidet sich lediglich in der Schutzdauer von im ersten Fall 70 Jahren und bei einem Lichtbild gemäß § 72 UrhG von 50 Jahren. Mit anderen Worten: Jedes Foto unterliegt einem urheberrechtlichen Schutz. Auf einen Copyright-Vermerk kommt es sowohl bei Fotos, wie auch bei Texten nicht an. Für entsprechende Rechte aus dem Urheberrecht und deren Schutz ist es somit unerheblich, ob auf ein entsprechendes Urheberrecht oder Kopierverbot auf der eigenen Homepage hingewiesen wird.
Wer ohne entsprechende Genehmigung Bilder oder Texte kopiert, immer vorausgesetzt ein urheberrechtlicher Schutz ist gegeben, macht sich nicht nur nach § 106 ff. UrhG strafbar, sondern setzt sich auch in zahlreichen zivilrechtlichen Ansprüchen aus. Die entsprechenden strafrechtlichen Normen im Urheberrecht sind bis auf Fälle, in denen bspw. im größeren Umfang gewerblich Raubkopien vertrieben werden. Ohne die vorherige Zustimmung des Fotografen darf das Foto nicht vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Es kann sein, dass der Fotograf die Rechte an eine Agentur, einen Verlag oder Zeitung verkauft hat ... "
... und mit diesem Verkauf verdient ein Fotograf seinen Lebensunterhalt, nicht mehr und nicht weniger.
Beste Grüße
urry
bevor hier irgendwelche Legenden über geldgierige Verlage und Fotografen mit Abzockermentalität sich in den Köpfen einiger Leserinnen und Leser festsetzen, nachfolgend eine kurze Information zum Thema Urheberrechtsschutz, vielleicht auch interessant für denjenigen, der die Fotos hier im Forum veröffentlicht:
"Fotos sind grundsätzlich nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt, sei es als Lichtbildwerk gemäß § 1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG) oder als Lichtbild gemäß § 72 UrhG. Der Unterschied ist in der Praxis nicht wichtig und unterscheidet sich lediglich in der Schutzdauer von im ersten Fall 70 Jahren und bei einem Lichtbild gemäß § 72 UrhG von 50 Jahren. Mit anderen Worten: Jedes Foto unterliegt einem urheberrechtlichen Schutz. Auf einen Copyright-Vermerk kommt es sowohl bei Fotos, wie auch bei Texten nicht an. Für entsprechende Rechte aus dem Urheberrecht und deren Schutz ist es somit unerheblich, ob auf ein entsprechendes Urheberrecht oder Kopierverbot auf der eigenen Homepage hingewiesen wird.
Wer ohne entsprechende Genehmigung Bilder oder Texte kopiert, immer vorausgesetzt ein urheberrechtlicher Schutz ist gegeben, macht sich nicht nur nach § 106 ff. UrhG strafbar, sondern setzt sich auch in zahlreichen zivilrechtlichen Ansprüchen aus. Die entsprechenden strafrechtlichen Normen im Urheberrecht sind bis auf Fälle, in denen bspw. im größeren Umfang gewerblich Raubkopien vertrieben werden. Ohne die vorherige Zustimmung des Fotografen darf das Foto nicht vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Es kann sein, dass der Fotograf die Rechte an eine Agentur, einen Verlag oder Zeitung verkauft hat ... "
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